Ein verständlicher Überblick für zukünftige Hundehalter ab 1. Juli 2026, wird hier von der Hundeschule Liezen für euch zusammengefasst:
Der neue Sachkundenachweis für (zukünftige) Hundehalter sorgt aktuell für viele Fragen und unterschiedliche Interpretationen. Dieser Bericht gibt einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzung und berücksichtigt dabei aktuelle gesetzliche Vorgaben.
Betroffene Personengruppen
Die Verpflichtung zum Sachkundenachweis richtet sich grundsätzlich an Personen, die
ab dem 1. Juli 2026 eine Hundehaltung neu beginnen. Bestehende Hundehalter können unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung ausgenommen sein, insbesondere wenn die Haltung nachweislich besteht oder anerkannte Qualifikationen vorliegen.
Aufbau des Sachkundenachweises
Der Nachweis besteht aus einer theoretischen Ausbildung im Ausmaß von mindestens vier Stunden, die vor Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden muss, sowie einer zweistündigen Praxiseinheit mit dem eigenen Hund.

Zeitlicher Ablauf
Die Theorie ist verpflichtend vor der Aufnahme eines Hundes zu absolvieren. Die praktische Einheit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung nachgewiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Hund zum Zeitpunkt der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt ist.
Durchführung der Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist im jeweiligen Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung geplant ist, und wird von entsprechend qualifizierten und zugelassenen Vortragenden durchgeführt.
Inhalte der Praxiseinheit Gemäß § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung
Für die praktische Ausbildung im Ausmaß von zwei Stunden bestehen derzeit keine österreichweit einheitlichen Unterlagen oder standardisierten Curricula. Dennoch sind gemäß § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung bestimmte Mindestinhalte verbindlich. Dazu zählen insbesondere das tierschutzkonforme Training, das Verständnis der Körpersprache des Hundes, der sachgerechte und tierschutzkonforme Umgang mit dem Hund unter Verwendung geeigneter Ausrüstung wie Halsband, Brustgeschirr, Leine oder Maulkorb sowie das sichere Bewältigen alltäglicher Umwelt- und Stresssituationen, beispielsweise Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrerinnen und Radfahrern oder Kindern.
Organisationsform der Praxisausbildung
Gemäß den Erläuterungen zu § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung kann die praktische Ausbildung auch in Form von Kleingruppen organisiert werden. Dabei ist eine Gruppengröße von bis zu fünf Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmern zulässig.
Voraussetzungen für die Praxiseinheit
Der Hund muss zum Zeitpunkt der praktischen Ausbildung ein Mindestalter von sechs Monaten erreicht haben. Der Nachweis über die absolvierte Praxiseinheit ist innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung zu erbringen.
Zuständigkeit und behördliche Kontrolle
Für die Kontrolle der Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen sind in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Dazu zählen die Bezirkshauptmannschaften sowie die Magistrate in Statutarstädten.
Ziel und Zweck des Sachkundenachweises
Der Sachkundenachweis dient dazu, zukünftige Hundehalter frühzeitig auf die Verantwortung der Hundehaltung vorzubereiten und ein fundiertes Verständnis für Bedürfnisse, Verhalten, Gesundheit sowie einen sicheren und tierschutzgerechten Umgang mit Hunden zu vermitteln.
Vorgangsweisen Steiermark ab 1. Juli 2026
Da im Land Steiermark derzeit noch ein eigener Hundekundenachweis nach dem Steiermärkischen-Landessicherheitsgesetz bzw. der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung besteht, werden die theoretischen Kurse aufgrund der kurzfristigen Kundmachung der Novelle bis zur Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen weiterhin von den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten nach den derzeit geltenden landesgesetzlichen Regelungen durchgeführt. Sobald die erforderlichen Anpassungen des Steiermärkischen-Landessicherheitsgesetzes erfolgt sind, werden die geeigneten Personen zur Durchführung der Theorie- und/oder Praxiskurse auf der Website des Landes Steiermark: Sachkunde - Verwaltung - Land Steiermark veröffentlicht. Es ist zudem die Einrichtung einer eigenen, übersichtlicheren Website geplant.
(Stand 1. Juli 2026, 08:00 Uhr)






