Urlaubszeit! Natürlich möchten Sie Ihren wohlverdienten Urlaub mit Ihrem geliebten Vierbeiner verbringen. Doch ist es die richtige Entscheidung? Jeder Hund ist anders – manche lieben neue Umgebungen, andere werden gestresst.
Stress bei Hunden im Urlaub - Für uns bedeutet Urlaub Erholung, für Hunde kann es Stress bedeuten. Neue Umgebungen, fremde Menschen und ungewohnte Geräusche können Ihren Hund überfordern. Besonders Hunde, die ein ruhiges Leben gewohnt sind, haben oft Schwierigkeiten, sich anzupassen.
Ein lebhafter Campingplatz kann für einen ängstlichen Hund überwältigend sein. Er könnte bei jedem Geräusch bellen, nicht mehr stubenrein sein oder Dinge zerstören. Bereiten Sie Ihren Hund gut vor, um den Urlaub für beide angenehm zu gestalten. Vielleicht kann es für den einen oder anderen Hunde sogar besser sein, wenn er bei einem anderen Familienmitglied oder Freunden bleiben darf.
Was ist vorher zu organisieren?
- Möglichkeiten und Kosten erfragen in Hotel oder Ferienwohnung
- erforderliche Impfungen erfragen und durchführen lassen
- bei Reisen ins Ausland: Einreisebestimmungen
- ausreichend Futter einkaufen
- Reiseapotheke auffüllen
Hundesitter
- Hundesitter früh genug in alles einweisen
- gewohnte Spazierrouten mit ihm abgehen
- Fütterungsmengen und -zeiten aufschreiben
- ausreichend Futter bereitstellen
- Halsband, Leine, evtl. Ersatzleine, Maulkorb bereitlegen
- Medikamente, die der Hund regelmäßig nehmen muß, bereitlegen, Hundesitter in Medikamentenverabreichung einweisen, "Reiseapotheke"
- Telefonnummer am Urlaubsort hinterlassen
- Telefonnummer des Tierarztes hinterlassen
- Hundesitter über alle besonderen Angewohnheiten und auch mögliche Macken des Hundes informieren
Was ist mitzunehmen?
- Futter
- Reiseapotheke
- Mittel gegen Reisekrankheit
- Mittel gegen Durchfall
- Ohrreiniger
- Wundsalbe
- Desinfektionsmittel
- Pinzette und/oder Zeckenzange
- Mittel gegen Flöhe und Zecken
- alle Medikamente, die der Hund regelmäßig einnehmen muß
- Futter
- Wasser für die Fahrt (Kanister)
- Näpfe
- Halsband, Leine, evtl. Maulkorb, Adressanhänger
- Decke oder Körbchen, Transportkiste
- Pflegeutensilien (Bürste, Kamm, evtl Schere)
- Spielzeug
Um dir bei der Reisevorbereitung mit deinem Hund innerhalb der EU zu helfen, findest du hier eine detaillierte Übersicht der allgemeinen Einreisebestimmungen sowie spezifische Regelungen zu Impfungen und zugelassenen Hunderassen in den einzelnen Ländern.
Allgemeine Anforderungen für die EU (für Reisen innerhalb der EU)
- Mikrochip: Dein Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der die eindeutige Identifikation ermöglicht (ISO 11784/11785 Standard). Alternativ kann auch eine Tätowierung akzeptiert werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde.
- Heimtierausweis (EU-Heimtierpass): Dein Hund benötigt einen EU-Heimtierausweis, der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wird. Darin werden alle relevanten Daten (Mikrochipnummer, Impfungen, etc.) dokumentiert.
- Tollwutimpfung: Dein Hund muss mindestens 21 Tage vor der Reise gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Impfung muss im Heimtierausweis vermerkt sein. Achte darauf, dass die Impfung während der Reise noch gültig ist.
- Wurmkuren und andere Behandlungen: Einige Länder verlangen zusätzlich eine Entwurmung des Hundes vor der Einreise. In der Regel betrifft dies hauptsächlich Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen und Malta.
- Zoll- und Gesundheitskontrollen: Bei der Einreise in ein EU-Land wird dein Hund in der Regel an der Grenze oder beim Zollkontrollpunkt überprüft. Achte darauf, dass du alle relevanten Dokumente (Mikrochip, Impfpass, Entwurmungsnachweis) dabei hast.
Impfungen und Gesundheitsanforderungen für Hunde in der EU
- Tollwutimpfung (Rabies): Alle Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein, um in die EU-Länder einzureisen. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgen, und die Impfung muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
- Weitere Impfungen: In einigen Ländern werden zusätzliche Impfungen empfohlen oder sogar gefordert, insbesondere gegen Parvovirose, Hepatitis oder Leptospirose. Diese sind jedoch meist nicht obligatorisch für die Einreise.
- Entwurmung: Einige Länder (wie Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen und Malta) verlangen eine Entwurmung (gegen Bandwürmer), die in der Regel innerhalb von 120 Stunden vor der Einreise erfolgen muss. Der Nachweis einer erfolgreichen Behandlung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein.
- Andere Gesundheitsnachweise: In einigen Ländern können zusätzlich Gesundheitsbescheinigungen oder spezifische Tests erforderlich sein, besonders wenn dein Hund in einem Land mit speziellen Gesundheitsvorschriften (z. B. für Parasiten oder tropische Krankheiten) aus einem Drittland (außerhalb der EU) eingereist ist.
Zugelassene Hunderassen in der EU
Einige EU-Länder haben strengere Vorschriften bezüglich der Einreise von sogenannten „Listenhunden“, also Hunderassen, die als gefährlich gelten oder in bestimmten Regionen verboten sind. In vielen Fällen ist die Einreise dieser Hunde nur mit speziellen Auflagen oder sogar gar nicht möglich. Hier sind einige wichtige Punkte zu den zugelassenen Hunderassen:
Land | Besondere Anforderungen zu Hunderassen |
---|---|
Deutschland | Keine speziellen Rassenvorschriften, aber einige Städte oder Bundesländer haben eigene Regelungen zu sogenannten „Listenhunden“. |
Österreich | Bestimmte „Listenhunde“ wie Pitbulls, Dogo Argentino und andere müssen an der Leine geführt werden. Eine Leinenpflicht und Maulkorbpflicht gelten in einigen Bundesländern. |
Frankreich | In Frankreich sind bestimmte Hunderassen wie Pitbulls und Staffordshire Bullterrier verboten, andere Rassen unterliegen einer Registrierungspflicht und einer Leinenpflicht. |
Italien | In einigen Regionen gibt es Beschränkungen für „Listenhunde“ wie Pitbulls, Dobermänner oder Rottweiler. Hunderassen, die als gefährlich gelten, müssen an der Leine geführt werden. |
Spanien | Bestimmte Hunderassen wie Pitbulls, Rottweiler und Mastiffs unterliegen strengen Vorschriften und müssen an der Leine geführt werden. Es sind auch spezielle Versicherungen erforderlich. |
Portugal | In Portugal sind gefährliche Hunderassen wie Pitbulls, Rottweiler und Dogo Argentino verboten. Andere Rassen müssen registriert und an der Leine geführt werden. |
Griechenland | Gefährliche Hunderassen wie Pitbulls und Staffordshire Bullterrier sind verboten. |
Niederlande | Einige „Listenhunde“ sind verboten, insbesondere solche, die als gefährlich gelten, wie Pitbulls und Rottweiler. |
Belgien | In Belgien sind Hunde bestimmter Rassen (z.B. Pitbulls) verboten, auch hier gibt es regionale Unterschiede. |
Luxemburg | Es gibt keine spezifischen Rassenvorschriften, aber „Listenhunde“ müssen besonders überwacht werden und können von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt werden. |
Schweden | Pitbulls und ähnliche Rassen sind in Schweden verboten. |
Norwegen | Strenge Vorschriften: bestimmte Rassen wie Pitbulls und Rottweiler sind verboten. |
Finnland | Gefährliche Rassen wie Pitbulls und Dogo Argentino sind verboten, andere Rassen müssen an der Leine geführt werden. |
Irland | „Listenhunde“ sind verboten, und auch hier gibt es Einschränkungen für einige Rassen wie Pitbulls und Rottweiler. |
Vereinigtes Königreich (UK) | Strenge Vorschriften, einige Hunderassen sind wie Pitbulls und Tosas verboten, während andere nur mit speziellen Auflagen einreisen dürfen (z. B. Maulkorb- und Leinenpflicht). |
Malta | Bestimmte Hunderassen wie Pitbulls sind verboten, für andere gibt es strenge Vorschriften wie Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. |
Zypern | Hier gibt es keine besonderen Vorschriften zu Hunderassen, aber wie überall in der EU können „Listenhunde“ Einschränkungen unterliegen. |
Polen | Keine speziellen Anforderungen für Rassen, aber in einigen Regionen gibt es Vorschriften zu gefährlichen Hunderassen. |
Tschechien | Hier sind keine speziellen Regelungen zu Rassen erforderlich, aber der Transport und Aufenthalt von „Listenhunden“ kann eingeschränkt sein. |
Slowakei | Bestimmte Hunderassen, die als gefährlich gelten, sind eingeschränkt oder verboten. |
Ungarn | In Ungarn gibt es auch spezifische Beschränkungen für einige Hunderassen wie Pitbulls und Rottweiler. |
Rumänien | Keine speziellen Anforderungen, aber wie in vielen anderen Ländern können bestimmte Hunderassen Einschränkungen unterliegen. |
Bulgarien | Hunderassen wie Pitbulls und ähnliche gefährliche Hunde sind eingeschränkt oder verboten. |
Zusammenfassung:
- Impfungen: Die wichtigste Voraussetzung für die Einreise in die EU ist eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Reise durchgeführt wurde. In einigen Ländern sind zusätzliche Impfungen und Entwurmungen erforderlich.
- Zugelassene Rassen: In vielen EU-Ländern gibt es spezielle Vorschriften für sogenannte „Listenhunde“ (gefährliche Hunderassen). Diese Hunde können entweder verboten sein oder müssen bestimmte Auflagen wie Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht erfüllen. Einige Länder haben strengere Regelungen als andere.
- Transport und Sicherheit: Achte immer darauf, dass dein Hund sicher transportiert wird, sei es im Auto, Flugzeug oder Zug. Viele Länder verlangen, dass Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln in Transportboxen oder an der Leine geführt werden.
- Länderspezifische Vorschriften: Vor jeder Reise solltest du dich immer über die aktuellen Bestimmungen des Ziellandes informieren, da diese je nach Region variieren können, insbesondere was die Rassenliste und die Gesundheitsanforderungen betrifft.