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HUNDEFÜHRSCHEIN
Allgemeines
Der ÖKV-Hundeführschein ist eine Prüfung mit einheitlichem Zertifikat. Der "ÖKV - Hundeführschein" (Hundeführerschein ;-) bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und sich ein bestimmter Hund zum Zeitpunkt der Prüfung ausgebildet und sozialverträglich gezeigt hat.
Vorbereitungskurse und Prüfungen zum ÖKV-Hundeführerschein werden von den ÖKV-Vereinen nach einheitlichen Kriterien durchgeführt, wobei nur geprüfte Trainer und lizenzierte Prüfer (ÖKV-Leistungsrichter) eingesetzt werden.
Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des ÖKV – Hundeführscheines basieren auf folgenden drei Säulen :
Hundehalter können das geforderte Können und Wissen in den von ÖKV-Vereinen angebotenen Vorbereitungskursen erwerben. Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft in einem ÖKV - Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen. Es sind grundsätzlich alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge, ohne Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens 12 Monate alt sind. Alle Kursteilnehmer erhalten schriftliche Schulungsunterlagen mit dem Inhalt : Hundehaltung allgemein, Erziehung des Hundes, Wesen und Verhaltenseigenschaften des Hundes, Informationen über geltende Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung. Unter der Leitung und Aufsicht eines geprüften Trainers werden Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit des Hundes durchgeführt, die die Teilnehmer auf die praktischen Prüfungsanforderungen zum ÖKV – Hundeführschein vorbereiten.
Hundeführschein-Prüfungen können alle Mitgliedsvereine des ÖKV veranstalten. Die Prüfungen sind öffentlich. Sie können ganzjährig an jedem Tag durchgeführt werden. Sie können sowohl auf Vereinsübungsplätzen und Sportplätzen, als auch an einem öffentlichen Ort durchgeführt werden, sofern eine genügend große Personengruppe, Lärmbelastung und Fahrzeugbewegungen vorhanden sind. Die Teilnahme an einer ÖKV – Hundeführschein - Prüfung ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem ÖKV - Verein gebunden. Auch ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht zwingend erforderlich. Es sind grundsätzlich sind alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge, ohne Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens 12 Monate alt sind. Vor Beginn der Prüfung im praktischen Teil sind die zu prüfenden Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z.B.: Überprüfen der Tätowier- bzw. Microchip-nummer). Der Prüfer darf einen Hund bei augenscheinlichen Wesensmängeln, insbesonders bei Aggressivität gegen Menschen und Hunde nicht zur Prüfung zulassen. Die Prüfungen können nur von anerkannten ÖKV - Leistungsrichtern (siehe Richterliste des ÖKV) abgenommen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist mittels Bewertungsliste vom jeweiligen Prüfer an das ÖKV-Büro zu übermitteln. Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erhalten den ÖKV- Hundeführschein. Zusätzlich können entsprechende Urkunden und Hundeplaketten gegen Kostenersatz ausgegeben werden. Die erforderlichen Prüfungsformulare (Richterblätter, Bewertungslisten, Hundeführscheine, Plaketten) sind im ÖKV-Büro erhältlich.
Sachkundeprüfung des Hundehalters:
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes: Die praktische Hunde-Führschein-Prüfung besteht aus fünf Übungen, bei denen insgesamt 100 Punkte vergeben werden können. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Punktezahl von mindestens 70 erreicht wird.
Übung 1 : Leinenführigkeit - 15 Punkte a) Hörzeichen: „Fuß“. b) Ausführung: Der Hundehalter begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum Prüfer, läßt seinen Hund absitzen und stellt sich vor. Die Leine muß locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muß der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß“ 30 Schritte geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es sind dann mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und ein Anhalten auszuführen. c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
a) Hörzeichen: „Fuß“ b) Ausführung: . Der Hundehalter nimmt seinen Hund in Grundstellung, legt ihm einen Maulkorb an und leint ihn ab. Von der Grundstellung werden aus muß der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß“ 30 Schritte geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalters bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Dann nimmt der Hundehalter dem Hund den Maulkorb wieder ab. Von der Grundstellung aus muß der Hund erneut dem Hundehalter auf das Hörzeichen „Fuß“ aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen zu bleiben. Es sind dann wieder mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und das Anhalten auszuführen. c) Bewertung: Abneigung gegen Maulkorb, Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Geräuschempfindlichkeit, Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
a) Hörzeichen: beliebig b) Ausführung: Der Hundehalter läßt seinen Hund frei. Wenn sich der Hund zwanglos mindestens 10 Meter entfernt hat, ruft ihn der Hundehalter auf Anweisung des Prüfers mit einem beliebigen Hörzeichen zu sich. Der Hund soll sofort und freudig zum Hundehalter kommen. c) Bewertung: Zögerndes Reagieren und Hereinkommen entwerten entsprechend.
a) Hörzeichen: „Fuß“ b) Teil 1 10 Punkte c) Bewertung: Der angeleinte Hund soll sich gegenüber den Passanten, dem Radfahrer, den Joggern, den Verkehrsgeräuschen und Autos, sowie gegenüber anderen Hunden unbefangen zeigen. Unsicheres und/oder ängstliches Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.
a) Hörzeichen: „Platz“, „Sitz“ b) Ausführung: Der Hundehalter legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem Hörzeichen „Platz“ an einem vom Prüfer angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der Hundehalter wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muß ohne Einwirkung des Hundehalters ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Während der Übung 4 des anderen Hundes geht der Hundehalter in der Personengruppe mit. Nach der Personengruppe geht der Hundehalter selbständig zu seinem Hund und stellt sich bis zum Ende der Übung 4 an dessen rechte Seite. Während dem Rest der Übungen 4 des anderen Hundes fährt ein Fahrradfahrer (Moped, Auto)und laufen Jogger oder Inline-Skater an dem abgelegten Hund vorbei. Nach Anweisung des Prüfers muß sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“ aufsetzen. c) Bewertung: Unruhiges Liegen des Hundes entwerten entsprechend. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Der ÖKV – Hundeführschein kann auch Hundehaltern/Hunden ausgestellt werden, die eine Jagdhunde-Prüfung unter einem ÖKV - Leistungsrichter erfolgreich abgelegt haben.
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ÖKV - Mitgliedsvereine leisten mit der Durchführung von Erziehungskursen und den vielen Prüfungen in den verschiedenen Ausbildungssparten (27.291 registrierte geprüfte Hunde im Jahr 1999) bereits heute einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von Hunden. Der ÖKV-Hundeführschein ist ein flächendeckendes und einheitliches Angebot mit gleichen Qualitätsstandards für alle Hundehalter.


